Teilnahmebedingungen

F.A.Z.-Jahres-Gewinnspiel 2021

§ 1 Teilnahmeberechtigung

Teilnahme ab 18 Jahren. Die Teilnahme ist für Mitarbeiter des Veranstalters und deren Familienangehörige ausgeschlossen.

§ 2 Teilnahme

Die Teilnahme am F.A.Z.-Jahres-Gewinnspiel ist auf verschiedene Arten (über verschiedene „Teilnahmekanäle“) sowohl digital wie auch telefonisch oder postalisch, etwa durch Teilnahme an einer Umfrage, Abschluss eines Probeabonnements o. Ä., im ersten Halbjahr 2021 möglich. Es gelten die jeweils angegebenen Bedingungen zur Teilnahme. Bei Widersprüchen zu diesen Teilnahmebedingungen gehen die konkreten Angaben des jeweiligen Teilnahmekanals vor. Mehrfachmeldungen derselben Person über einen Teilnahmekanal werden nicht berücksichtigt und erhöhen nicht die Gewinnchancen. Der Veranstalter behält sich vor, bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang zum oder der Durchführung des Gewinnspiels, bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei unlauterem Handeln oder bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel Personen von der Teilnahme auszuschließen.

§ 3 Teilnahmeschluss

Teilnahmeschluss ist der im jeweiligen Teilnahmekanal angegebene Termin, spätestens jedoch der 30.06.2021, 23:59 Uhr.

§ 4 Gewinn

Verlost wird ein Alfa Romeo Stelvio Lusso Ti, 2.2 Diesel, 16 V, 154 kW (210 PS), AT8 – Q4 (PKW) im Wert der unverbindlichen Preisempfehlung in Höhe von 41.245,80 €. Das Fahrzeug kann im Rahmen der Zumutbarkeit vom im Gewinnspiel gezeigten Ausstellungsstück abweichen, da lediglich eine Sache mittlerer Art und Güte geschuldet ist.

§ 5 Gewinnermittlung

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt ab dem 01.07.2021 im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Zur korrekten Abwicklung der Benachrichtigung und Aushändigung des Gewinns wird der Veranstalter Vor- und Zuname, Telefonnummer sowie E-Mail- und postalische Adresse des Gewinners an die FCA Germany AG, Hanauer Landstraße 166, 60314 Frankfurt am Main („FCA“) übermitteln. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erstbenachrichtigung nicht, kann der Gewinn auf einen anderen durch Los ermittelten Teilnehmer übertragen werden.

§ 6 Aushändigung des Gewinns

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt in der Niederlassung des Motor Village Frankfurt, Hanauer Landstraße 166, 60314 Frankfurt am Main. FCA ist berechtigt, die Gewinnübergabe medial zeitlich und örtlich unbegrenzt für eigene Werbezwecke zu nutzen. Ein Umtausch, eine Abtretung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten, insbesondere Reisekosten, gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

§ 7 Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

§ 8 Haftung

Jede Haftung des Veranstalters für das Bestehen der technischen Voraussetzungen für die rechtzeitige Teilnahme am Gewinnspiel (etwa ständige Erreichbarkeit der Internetseiten, auf denen die Teilnahme möglich ist) ist ausgeschlossen.

§ 9 Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 10 Veranstalter des Gewinnspiels

Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Hellerhofstraße 2–4, 60327 Frankfurt am Main.